Dabei muss zwischen den neuen Produktformen unterschieden werden. Das Altersvorsorgedepot selbst kommt ohne Kapitalgarantie aus. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie möglich. Eine besondere Form des Altersvorsorgedepots ist das Standarddepot Altersvorsorge. Es arbeitet mit voreingestellten Fonds und einem automatischen Ablaufmanagement. Nur für dieses Standardprodukt sind die Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent begrenzt.
Gerade dieses Standarddepot steht deshalb im Mittelpunkt der Diskussion um Kosten und Automatisierung.
Digitaler Stresstest für die Banken-IT?
Bereits im April bezeichnete das IT Finanzmagazin das Altersvorsorgedepot als digitalen „Stresstest für Plattformen und Prozesse“. Das Produkt sei als Massenlösung konzipiert und stelle entsprechende Anforderungen an Onboarding, regulatorische Prüfungen und Förderlogik. Historisch gewachsene Kernbanksysteme, fragmentierte Datenhaltung und Batch-orientierte Prozesse könnten dabei zur Herausforderung werden. Etablierte Banken brächten allerdings Erfahrung mit regulatorischen Prozessen und resilienten IT-Strukturen mit.
Auch die Börsen-Zeitung hatte bereits im März einen Zusammenhang zwischen neuen Vorsorgeangeboten und bestehender Infrastruktur hergestellt. Sven Loeckel, Director Business Development DACH bei Upvest, rechnete unter Einbeziehung der Frühstart-Rente mit einem deutlichen Anlegerzuwachs. Im Gegenzug müsse nach seiner Einschätzung auch die Infrastruktur modernisiert werden. Durch Neobroker steige die Zahl der Orders stark und treffe teilweise auf 40 Jahre alte Infrastruktur. Max Bornscheuer, Leiter Wertpapiere und Sparen bei der DKB, sah in dem niedrigschwelligen Einstieg in die private Altersvorsorge ebenfalls einen möglichen Katalysator für steigende Anlegerzahlen.
Milliardenmarkt mit niedrigen Margen
Inzwischen zeichnet sich zusätzlich ein harter Preiswettbewerb ab. Finanz-Szene analysierte Ende August die Wirtschaftlichkeit des Standarddepots und rechnete vor, dass bei kleinen Anlagebeträgen und niedrigen Gebühren nur wenig Spielraum für Akquisition, Onboarding und laufende Betreuung bleibe. Das Medium sieht deshalb insbesondere Anbieter mit Digitalvertrieb und hohen Skaleneffekten im Vorteil.
Wie groß der Markt gleichzeitig werden könnte, zeigt eine aktuelle Schätzung, über die das Handelsblatt Anfang September berichtete. Bis 2031 könnten demnach rund 150 Milliarden Euro in Altersvorsorgedepots fließen. Banken und Fintechs erwarteten erhebliche Mittelzuflüsse, zugleich dürfte es für viele Anbieter schwierig werden, mit dem Produkt nennenswerte Gewinne zu erzielen.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander: ein potenziell stark wachsendes Massengeschäft und ein hoher Kosten- und Preisdruck. Welche Konsequenzen daraus für einzelne IT-Landschaften entstehen, hängt von deren Aufbau und Automatisierungsgrad ab.
Legacy-Realität und Automatisierung
Auch IT-Dienstleister greifen diese Fragen inzwischen auf. Der Anbieter puntus spricht mit Blick auf Banken und Versicherer ausdrücklich von einer „historisch gewachsenen Legacy-Realität“. Für das Altersvorsorgedepot müssten unter anderem Wertpapier-Backend, Compliance, Antragsstrecken, Bestandsführung, Reporting und Service zusammenspielen. Als wichtige technische Voraussetzungen nennt das Unternehmen API-Fähigkeit und einen stabilen Integrationslayer. Zugleich seien flexible Lösungen gefragt, weil sich einzelne fachliche oder regulatorische Anforderungen noch verändern könnten.
Ähnlich argumentiert SPS mit Blick auf die Frühstart-Rente. Hohe Prozesskosten könnten nach Einschätzung des IT-Dienstleisters die Wettbewerbsfähigkeit privater Angebote beeinträchtigen. Effiziente und automatisierte Abläufe seien deshalb entscheidend. Damit ergänzt SPS die Diskussion um einen weiteren Aspekt, der für Banken und Versicherer relevant werden könnte.
Frühstart-Rente kommt als zusätzlicher Faktor hinzu
Denn vom Altersvorsorgedepot zu unterscheiden ist die ebenfalls für 2027 geplante Frühstart-Rente. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 12. August vom Bundeskabinett beschlossen; das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Vorgesehen sind monatlich zehn Euro staatliche Förderung für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Bei individuellen Verträgen soll die Förderung ausschließlich in zertifizierte Standarddepot-Verträge fließen.
Damit kommen perspektivisch weitere Förder- und Abwicklungsprozesse hinzu. Beim Altersvorsorgedepot selbst müssen Depotführung und Wertpapierabwicklung unter anderem mit dem bestehenden Zulagenverfahren und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zusammenspielen.
Wie groß der daraus resultierende Modernisierungsbedarf bei einzelnen Instituten tatsächlich ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht belastbar vorhersagen. Bestehende Kernsysteme sind nicht automatisch ein Skalierungsproblem, und etablierte Banken und Versicherer verfügen bei Zulagen-, Vorsorge- und regulatorischen Prozessen über langjährige Erfahrung.
Die verschiedenen Quellen zeigen jedoch, welche Fragen mit dem Marktstart stärker in den Vordergrund rücken dürften: Wie lassen sich hohe Stückzahlen zu niedrigen Kosten verarbeiten? Wie werden neue Förder- und Meldeprozesse in bestehende Abläufe integriert? Und wie flexibel können gewachsene IT-Landschaften auf weitere fachliche Änderungen reagieren? Das Altersvorsorgedepot dürfte damit in den kommenden Monaten für die IT-Abteilungen der Finanzinstitute weiter ein wichtiges Thema bleiben. (td)
Technische Eckpunkte des Altersvorsorgedepots
Hinter dem Altersvorsorgedepot stehen einige Vorgaben, die für die technische Abwicklung bei den Anbietern relevant sind. Dazu gehören insbesondere:
- Förderlogik: Die staatliche Grundzulage steigt abhängig vom Eigenbeitrag. Maximal sind 540 Euro Grundzulage pro Jahr vorgesehen. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro jährlich.
- Einzahlungsgrenzen: Die maximale Grundzulage wird bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr erreicht. Darüber hinaus können weitere Beträge eingezahlt werden; insgesamt sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich.
- Zulagenstelle: Die Förderprozesse bleiben mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verbunden. Anbieter müssen dafür die erforderlichen Daten übermitteln und die Zulagen im Vertrag berücksichtigen.
- Anbieterwechsel: Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Damit gehören auch Übertragungs- und Datenaustauschprozesse zur technischen Umsetzung.
- Bestandsverträge: Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Produktwelt ist ebenfalls vorgesehen, sodass Anbieter neben Neugeschäft auch Übertragungen aus bestehenden Vorsorgeverträgen berücksichtigen müssen.
- Steuerliche Bestandsführung: Während der Ansparphase werden Erträge innerhalb des geförderten Vertrags nicht laufend besteuert. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich in der Auszahlungsphase. Damit unterscheidet sich die steuerliche Verarbeitung von einem gewöhnlichen Wertpapierdepot.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge.

Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 für Neuabschlüsse an die Stelle der bisherigen Riester-Förderung treten. (Symbolbild, KI-bearbeitet)





